Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Eine Herausforderung für viele Pflegende im Alltag
Inhaltsverzeichnis
- Über das Pflegezeitgesetz
- Die Pflegezeit
- Wo liegt der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
- Besteht Kündigungsschutz während der Familienpflegezeit?
- Kann man Pflegezeit und Familienpflegezeit auch kombinieren?
- Was ist das Pflegeunterstützungsgeld
- Vereinbarkeit von Pflege und Beruf - diese Möglichkeiten haben Sie
Wie Sie am besten Pflege und Beruf miteinander vereinbaren
Damit Sie weiterhin Ihrem Beruf nachgehen und noch Zeit für die eigene Familie finden, hilft Ihnen Promedica weiter. Erfahren Sie auf dieser Seite alles, was Sie über die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie über das Pflegezeitgesetz wissen müssen.
Die Pflegehilfsmittel der Promedica Pflegebox erleichtern Ihnen den Alltag in der Pflege und die Promedica Alltagsbetreuung kann Abhilfe schaffen, wenn Sie die Pflege nicht eigenständig übernehmen können oder in den Beruf zurückkehren möchten.
Über das Pflegezeitgesetz
Bei einem plötzlichen Pflegefall kann es vorkommen, dass Sie schnell handeln und erst mal selbst für die Pflege Ihrer Angehörigen einspringen müssen. Die Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz macht es möglich, von einem Vollzeitberuf auf die Vollzeitpflege eines Angehörigen umzusteigen. Mit dem Pflegeunterstützungsgeld ist Ihnen auch finanziell bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geholfen.
Bei einem unerwarteten Pflegefall hat der oder die Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Tage von der Arbeit fernzubleiben. Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung dient dazu, die nötige Pflege eines Angehörigen sicherzustellen.
Dazu erhalten Sie Pflegeunterstützungsgeld, wenn der zu pflegende Angehörige pflegeversichert ist. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Pflegekasse oder des Bundesministeriums für Gesundheit.
Kommt es zu einer längerfristigen Pflegesituation, können sich Berufstätige von der Arbeit freistellen lassen. Dies kann vollständig oder auch nur teilweise erfolgen, je nach Umfang und Pflegebedarf. Das wird auch Pflegezeit genannt.
Die Pflegezeit
Der Anspruch auf Pflegezeit wird gewährt, wenn Sie nahe Angehörige in häuslicher Umgebung pflegen. Diese Regelung trifft auf alle Pflegegrade zu. Um die Pflege zu ermöglichen, haben Sie Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung.
Als Angehörige gelten:
- Großeltern
- Eltern
- Schwiegereltern
- Stiefeltern
- Ehegatten
- Lebenspartner
- Geschwister
- Ehegatten der Geschwister
- Geschwister der Ehegatten
- Lebenspartner der Geschwister
- Geschwister der Lebenspartner
- Kinder
- Adoptiv- und Pflegekinder
- Kinder des Lebenspartners
- Schwiegerkinder
- Enkelkinder
Wo liegt der Unterschied zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit?
Familienpflegezeit (gemäß §2 Abs. 1 FPfZG)
- Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
- Mindestumfang 15 Stunden für die Dauer 24 Monaten
- Für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung
Familienpflegezeit (gemäß §3 Abs. 1 FPfZG)
- Teilweise oder vollständige Freistellung
- Maximal 6 Monate möglich
- Für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung
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Besteht Kündigungsschutz während der Familienpflegezeit?
Ab zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn der Familienpflegezeit bis zur Beendigung haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Kann man Pflegezeit und Familienpflegezeit auch kombinieren?
Diese beiden Unterstützungsleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden. Dennoch beträgt die Gesamtdauer der Freistellung höchstens, wie auch bei der Familienpflegezeit, 24 Monate. Pflegezeit und Familienpflegezeit können parallel oder nacheinander erfolgen, beispielsweise von nahen Angehörigen, die die Pflege unter sich aufteilen.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegeunterstützungsgeld kann als Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt für bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Dieser Ausgleich ist für alle Pflegegrade wirksam. Als Brutto-Pflegeunterstützungsgeld werden 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Das Pflegeunterstützungsgeld für zehn Tage dient Angehörigen dazu, kurzfristig eine geeignete Pflege zu organisieren.
Praxisbeispiel:
Ein Arbeitnehmer nimmt die kurzzeitige Arbeitsverhinderung für 10 Tage in Anspruch. Daraus ergibt sich für diesen Zeitraum ein Nettoverdienstausfall in Höhe von 670 Euro. Das Brutto-Pflegeunterstützungsgeld von 60,03 pro Kalendertag wird wie folgt berechnet: 90 % von 670 Euro geteilt durch 10 Tage.
Bei dem Pflegeunterstützungsgeld handelt es sich um eine sogenannte Antragsleistung. Das bedeutet, dass Angehörige erst einen Antrag bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen stellen. Erst dann können Sie das Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Ein Antrag ist so schnell wie möglich zu stellen. Sie können den Antrag meist telefonisch einfordern oder auf der Internetseite der Pflegekasse herunterladen.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – diese Möglichkeiten haben Sie
Plötzlich Pflegefall und schnelle Abhilfe? Als Alternative zur Angehörigenpflege aus eigener Hand können Sie auch Hilfe von außerhalb in Anspruch nehmen. Die Möglichkeiten sind vielseitig. Je nach Pflegestufe oder Umstände der Pflege, wie beispielsweise bei einer kurzzeitigen Verhinderung, kann es reichen, die Pflege selbst zu übernehmen oder lediglich einen Teilzeit-Pflegedienst zu beanspruchen.
Diese Möglichkeiten zur Pflege haben Sie:
- Pflege aus eigener Hand
- Pflegeheim
- Altenpflege und -betreuung im Altersheim
- 24 Stunden Pflege und Betreuung
Wenn Sie Angehörige daheim pflegen, haben sie Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro im Monat. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Pflegehilfsmittel für Ihre Ansprüche und Bedürfnisse und zeigen Ihnen Ihre Optionen auf.
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