Pflegehilfsmittel
Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn Sie eine pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad betreuen.
Sie oder Ihre Angehörigen brauchen keine ärztliche Bescheinigung (Rezept), um die kostenlosen Pflegemittel zu erhalten und die Kosten erstattet zu bekommen. Sie können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Pflegekasse einreichen.
3 Voraussetzungen für kostenlose Pflegehilfsmittel:
- Pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
- Pflegebedürftige Person wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.
Was sind Pflegehilfsmittel?
33 Abs.1 SGB V: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit […] Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen […].“
Pflegehilfsmittel sollen das Leben von pflegebedürftigen Personen erleichtern, ihnen ein selbstständigeres Leben ermöglichen und auch die Pflege für die Pflegeperson erleichtern. Dabei wird zwischen zwei Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden:
- Technische Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstuhl, verstellbares Bett, Treppenlift, Personenlift usw.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Hygieneartikel, Desinfektionsmittel, Inkontinenzmaterial usw.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Wir erklären die Unterschiede
Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Behandlung sichern, eine Behinderung ausgleichen oder verhindern, dass ein Mensch pflegebedürftig wird. Zu diesen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder transportable Rampen, orthopädische Hilfsmittel wie Einlagen, Gehhilfen, Sehhilfen und mehr.
Pflegehilfsmittel hingegen helfen Menschen, die bereits pflegebedürftig sind und erleichtern den Pflegealltag. Diese dienen zur Körperpflege und Hygiene, Linderung von Beschwerden, selbstständigeren Lebensführung und zum Verbrauch.
Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Übersicht der angebotenen Pflegehilfsmittel
Je nach Bedarf und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person gibt es verschiedene Mittel, um den Alltag zu erleichtern und Beschwerden zu lindern.
Wir bieten in unseren Promedica Pflegeboxen eine breite Auswahl an Pflegehilfsmitteln für unterschiedliche Einsatzgebiete und Notwendigkeiten.
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Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Die drei Kriterien in der Übersicht:
- Es muss ein anerkannter Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) vorliegen: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 haben Anspruch.
- Die Pflege erfolgt durch eine private Person (angehörige, Verwandte, Freunde) oder einen Pflegedienst (wird die tägliche Pflege von einem Pflegedienst durchgeführt, wird die Abrechnung der Pflegehilfsmittel-Pauschale meist durch den Pflegedienst übernommen).
- Die Pflege findet in der eigenen Wohnung, bei Verwandten oder in einer Wohngemeinschaft statt.
Wer übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel beantragen
Um die Pflegemittel zu beantragen, können Sie einfach einen Antrag bei der Pflegekasse einreichen. Sie brauchen grundsätzlich kein Rezept, jedoch ist es sicher hilfreich, einen Arzt zu einem Empfehlungsschreiben hinzuzuziehen oder eine Einschätzung vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) einzuholen.
Der Antrag auf die Pflegehilfsmittel kann formlos erfolgen, sollte aber folgende Punkte beinhalten:
- Name des Patienten
- Geburtsdatum
- Art des Pflegehilfsmittels
Da die Bedürfnisse einer jeden zu pflegenden Person unterschiedlich sind, benötigen sie auch individuelle Pflegehilfsmittel. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Pflegehilfsmittel zu beantragen, und beraten Sie zu Ihrem ganz persönlichen Pflegefall. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie an!
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