Ziel ist die Erhaltung der Selbständigkeit
Der Zweck der Grundpflege ist die sogenannte aktivierende Pflege. Die pflegebedürftige Person bekommt die Unterstützung, die sie braucht, um die notwendigen Verrichtungen, wie Toilettengang oder Nahrungsaufnahme, weitestgehend selbst durchzuführen. In Bereichen des täglichen Lebens, wie Ernährung, Mobilität und beim Waschvorgang soll die Person trotz Pflegebedürftigkeit so ihre Eigenständigkeit behalten.
Deswegen beinhaltet die Grundpflege zumeist pflegerische Hilfen. Sie übernimmt nicht die vollständige Verrichtung. Beispielsweise umfasst die Grundpflege im Bereich der Nahrungsaufnahme die notwendigen Handgriffe. Dazu gehört es, die Nahrung in mundgerechte Bissen zu schneiden. Dank dieser Zubereitung kann der Pflegebedürftige die Nahrung eigenständig aufnehmen.
Kleine und große Grundpflege
Je nach zeitlichem Aufwand wird zwischen einer kleinen oder großen Grundpflege unterschieden.
Der Vollständigkeit halber haben wir diese Unterteilung im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Kleine Variante
- Unterstützung beim An- und Ausziehen, Kleidung auswählen und bereitlegen
- Waschen von Teilen des Körpers, keine Gesamtkörperwäsche. Gewaschen wird dabei zum Beispiel der Oberkörper oder der Unterkörper. Unter diesen Punkt fällt beispielsweise auch die Intimhygiene
- Rasieren, Kämmen usw.
- Zahnpflege
- Hilfen beim Stuhlgang oder Wasserlassen, Unterstützung bei Hinsetzen und Aufstehen, anschließende Reinigung
- Vorbeugung, Prophylaxen von Verletzungen z. B. beim Treppensteigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Große Variante
- Unterstützung beim An- und Auskleiden, Kleidung auswählen
- Ganzkörperwäsche: Dusche, Badewanne oder am Waschbecken
- Rasieren, Kämmen usw.
- Zahnpflege
- Hilfe beim Toilettengang: Unterstützung bei Stuhlgang und Blasenentleerung (Harnlassen), WC oder Toilettenstuhl säubern, Toilettentraining
- Vorbeugen von Verletzungen und Unfällen
- Gewährleistung einer hauswirtschaftlichen Versorgung
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